Bußgeldkatalog bei Verstößen
Wer Regeln nicht einhält, der muss mit Strafen rechnen. So ist das System. Und das wurde jetzt auch für die Regeln in Zeiten der Coronakrise festgelegt.
Der Bußgeldkatalog für Thüringen – was kostet was? (eine Auswahl)
Verstoß | Wer zahlt? | Kostenpunkt |
Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5m | jeder | 100 Euro |
Ansammlungen von mehr als 2 Personen im öffentlichen Raum | jeder | 200 Euro |
Teilnahme an Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen oder ähnliches | jeder Teilnehmer | 400 Euro |
Ausrichtung von Veranstaltungen, Versammlungen während der Coronaeinschränkungen | der Veranstalter | 1.000 Euro |
Veranstaltungen, und ähnliches bei denen die aktuellen Maßnahmen nicht eingehalten werden | jeder Teilnehmer | 400 Euro |
Öffnung eines Betriebes für den Publikumsverkehr, der laut der aktuellen Maßnahmen geschlossen bleiben muss | Entscheidungsträger | bis zu 5.000 Euro |
Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Zusammenkünften | jeder Teilnehmer | 150 Euro |
Verstoß gegen das Verkaufsverbot von Dienst- und Handwerksleistungen ohne Ausnahmegenehmigung | Betriebsinhaber | 4.000 Euro |
Nichteinhaltung der Abstandsflächen (zum Beispiel im Supermarkt) | Kunde / Kundin | 150 Euro |
Verzehr von Außerhaus-Speisen und Getränken im Umkreis von 10 Metern der gastronomischen Einrichtung | Kunde / Kundin | 150 Euro |
Nichtabweisung von Personen mit erkennbaren Atemwegserkrankungen | Entscheidungsträger | 1.000 Euro |
Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Den gesamten Bußgeldkatalog finden Sie hier.