Bußgeldkatalog bei Verstößen

Wer Regeln nicht einhält, der muss mit Strafen rechnen. So ist das System. Und das wurde jetzt auch für die Regeln in Zeiten der Coronakrise festgelegt.

Der Bußgeldkatalog für Thüringen – was kostet was? (eine Auswahl)

VerstoßWer zahlt?Kostenpunkt
Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,5mjeder100 Euro
Ansammlungen von mehr als 2 Personen im öffentlichen Raumjeder200 Euro
Teilnahme an Veranstaltungen, Versammlungen, Demonstrationen oder ähnlichesjeder Teilnehmer400 Euro
Ausrichtung von Veranstaltungen, Versammlungen während der Coronaeinschränkungender Veranstalter1.000 Euro
Veranstaltungen, und ähnliches bei denen die aktuellen Maßnahmen nicht eingehalten werdenjeder Teilnehmer400 Euro
Öffnung eines Betriebes für den Publikumsverkehr, der laut der aktuellen Maßnahmen geschlossen bleiben mussEntscheidungsträgerbis zu
5.000 Euro
Teilnahme an Sportveranstaltungen oder Zusammenkünftenjeder Teilnehmer150 Euro
Verstoß gegen das Verkaufsverbot von Dienst- und Handwerksleistungen ohne AusnahmegenehmigungBetriebsinhaber4.000 Euro
Nichteinhaltung der Abstandsflächen (zum Beispiel im Supermarkt)Kunde / Kundin150 Euro
Verzehr von Außerhaus-Speisen und Getränken im Umkreis von 10 Metern der gastronomischen EinrichtungKunde / Kundin150 Euro
Nichtabweisung von Personen mit erkennbaren AtemwegserkrankungenEntscheidungsträger1.000 Euro

Quelle: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Den gesamten Bußgeldkatalog finden Sie hier