Information zur Erweiterung der Notbetreuung in Kindertagesstätten

Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Notbetreuung mit Wirkung ab dem 27. April 2020 neu geregelt. Damit kommt es zu einer Erweiterung der Notbetreuung für bestimmte Bedarfs- und Berufsgruppen.

In die Gruppe A+ kommen zusätzlich die Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden hinzu. Der Leitung ist mit dem Antrag eine glaubhafte und schriftliche Darlegung der Lebenssituation vorzulegen. Eine Bestätigung über die regelmäßige Erwerbstätigkeit kann verlangt werden. Für Gruppe A+ gilt die Ein-Eltern-Regelung. Das bedeutet, dass ein Elternteil zur Notbetreuung berechtigt sein muss.

In der Gruppe B kommen die Eltern hinzu, die in der Bundesagentur für Arbeit, Jobcentern, Sozialämtern, der Thüringer Aufbaubank oder als pädagogisches Personal der Schulen und Kindertageseinrichtungen tätig sind.

Neben dem Antrag für die Gruppe B werden Arbeitgeber- bzw. Auftragsgeberbescheinigungen erbeten. Die Bescheinigung soll den konkreten Betrieb benennen und bestätigen, dass die konkrete Person zur Aufrechterhaltung des Betriebes unabkömmlich ist (mit stichwortartiger Begründung).

Beim pädagogischen Personal ist eine Bestätigung der Schule oder der Kindertageseinrichtung über den Einsatz im Präsenzunterricht oder der Notbetreuung notwendig.

Eltern, die selbst am Präsenzunterricht teilnehmen, legen eine Bescheinigung über die Eigenschaft als Schülerin/Schüler, Auszubildende/Auszubildender oder Studentin/Student vor.

Für die Gruppe B gilt die Zwei-Eltern-Regelung. Das bedeutet, dass beide Eltern zur Notbetreuung berechtigt sein müssen.

Voraussetzung für jegliche Notbetreuung ist, dass ausreichend Betreuungspersonal zur Verfügung steht und die räumlichen/sächlichen Gegebenheiten im Kindergarten den Vorgaben des Gesundheitsamtes und des Landes entsprechen.

Die Kostenbefreiung und -erstattung der Elternbeiträge durch das Land greift nach Beschluss der Landesregierung nicht für Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport verfügbar: https://bildung.thueringen.de/ Die Anträge zur Notbetreuung sind als Download auf der Internetseite der Stadt Gotha unter www.gotha.de abrufbar.