Schullockdown endet für Klassen 5 und 6 am 1. März, in einzelnen Kreisen und Städten auch bereits für alle Klassenstufen

Ab 1. März 2021 wechseln laut geltender Sondereindämmungs-maßnahmenverordnung und entsprechend der geltenden Allgemeinverfügung des Bildungsministeriums für Thüringen die 5. und die 6. Klassen an weiterführenden Schulen wieder in die Stufe Gelb nach dem Thüringer Stufenplan. Ausnahmen bilden die Landkreise, die aufgrund weiterhin sehr hoher Inzidenzwerte und der aktuellen Weisung des Gesundheitsministeriums eine Allgemeinverfügung zur weiteren Schulschließung erlassen haben. Das sind, Stand jetzt, der Landkreis Schmalkalden-Meiningen, der Unstrut-Hainich-Kreis und der Kyffhäuser-Kreis (vgl. TMBJS-Medieninformation vom 19. Februar 2021).

Für die Klassenstufen ab Klasse 7 aufwärts gilt für den Ausstieg aus dem Lockdown eine Kopplung an den 7-Tages-Inzidenzwert: In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen der Inzidenzwert sieben Tage lang unter 100 liegt, kann der Lockdown für diese Klassenstufen ab 1. März 2021 enden und auch sie wechseln in Stufe Gelb.Stand jetzt könnten sieben Kreise beziehungsweise kreisfreie Städte diese Bedingungen erfüllen. Bei fünf davon ist mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, denn sie liegen derzeit verlässlich unter dem Inzidenzwert von 100. Das sind: Landkreis Nordhausen, Landkreis Sonneberg, Stadt Eisenach, Stadt Jena, Stadt Weimar.

Hier bereiten sich die Schulen auf einen Wechsel in Stufe Gelb ab 1. März 2021 vor.Bei zwei Kreisen, kann derzeit noch nicht vor dem Wochenende (27./28. Februar 2021) festgestellt werden, ob sie mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zum 1. März sieben Tage lang unter dem Inzidenzwert von 100 gelegen haben werden. Das sind der Ilmkreis und der Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Für diese Kreise wird daher erst am Montag, 1. März 2021, festgestellt, ob die Voraussetzung („7 Tage unter 100“) erfüllt worden ist. Falls ja, beginnen diese dann am 2. März 2021 mit dem Schulbetrieb in Stufe Gelb für die Klassen 7 und höher.

Das Bildungsministerium will so vermeiden, dass am Wochenende möglicherweise bereits vorbereitete Schulöffnungen für die Klassen 7 aufwärts rückgängig gemacht werden müssen.Nach der Öffnung von Schulen auf Grundlage der geltenden Sondereindämmungs-maßnahmenverordnung (Ende des Schullockdowns) sind vorläufig einzig die Inzidenzwerte maßgeblich, die laut Weisung des Gesundheitsministeriums gelten (150 und 200 als Maßgabe an die Kreise, ggf. eigene Allgemeinverfügungen zu erlassen).HintergrundAuszug aus der geltenden Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung zum Lockdownende im Schulbereich:„§ 10a Kindertagesbetreuung, Schulen(1) Die folgenden Einrichtungen sind bis einschließlich 21. Februar 2021 geschlossen: Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 und 4 und Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Kindergartengesetzes vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 276) in der jeweils geltenden Fassung sowie die staatlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen einschließlich der Schulhorte und Internate, die der Schulaufsicht nach § 2 Abs. 6 des Thüringer Gesetzes über die Schulaufsicht (ThürSchAG) vom 29. Juli 1993 (GVBl. S. 397) in der jeweils geltenden Fassung unterliegen, sowie die Schulen in freier Trägerschaft; die Schüler befinden sich im häuslichen Lernen.(2) Die Sekundarstufe der staatlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen einschließlich der Internate, die der Schulaufsicht nach § 2 Abs. 6 ThürSchAG unterliegen, sowie die Sekundarstufe der Schulen in freier Trägerschaft sind bis einschließlich 28. Februar 2021 geschlossen; die Schüler befinden sich im häuslichen Lernen.

Ab dem 1. März gilt die Schließung nach Satz 1 für die Schüler ab Klassenstufe 7 und entfällt, wenn in den vorangegangenen sieben Tagen, beginnend mit dem 22. Februar 2021, im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem oder der sich die Schule befindet, der Inzidenzwert innerhalb von sieben Tagen ununterbrochen unter dem Wert von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner liegt; für die Ermittlung des Inzidenzwertes gilt § 6a Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1. Das für Bildung zuständige Ministerium gibt das Unterschreiten des maßgeblichen Inzidenzwertes auf seiner Internetseite bekannt und informiert die jeweiligen Schulträger.“

Geschlossene Schulen mit bestätigten Infektionen im Landkreis: Gotha:Staatliche Gemeinschaftsschule Trusetal Brotterode-Trusetal (Nr. 45510) : eine bestätigte Infektion; eine Person in Quarantäne bis voraussichtlich 1. März 2021

Phase Gelb im landkreis Gotha:Kreis: Gotha (Schulen): Allgemeinverfügung des TMBJS: Phase Gelb II für alle Schülerinnen und Schüler der 1. bis 6. Klassenstufe (Hinweis: Phase Rot für alle Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klassenstufe)

Schulen mit bestätigten Infektionen im Landkreis Gotha: Staatliche Grundschule „An der Burglehne“ Gräfenroda Geratal / OT Gräfenroda (Nr. 10691): eine bestätigte Infektion; mehrere Personen in Quarantäne bis voraussichtlich 10. März 2021

Staatliche Grundschule „Am Rennsteig“ Tambach-Dietharz (Nr. 12807): eine bestätigte Infektion; eine Person in Quarantäne bis voraussichtlich 12. Mätz 2021

Staatliche Regelschule „Conrad Ekhof“ Gotha (Nr. 22482):eine bestätigte Infektion; mehrere Personen in Quarantäne bis voraussichtlich 7. März 2021

Staatliche Regelschule „:Bertha von Suttner“ Mechterstädt (Nr. 22572): eine bestätigte Infektion; mehrere Personen in Quarantäne bis voraussichtlich 1. März 2021

Staatliche Gemeinschaftsschule „Am Inselsberg“ Bad Tabarz (Nr. 45583): mehrere bestätigte Infektionen; mehrere Personen in Quarantäne bis voraussichtlich 1. März 2021

Salzmannschule Schnepfenthal Staatliches Spezialgymnasium für Sprachen Waltershausen (Nr. 50360): eine bestätigte Infektion; eine Person in Quarantäne bis voraussichtlich 5. März 2021

Aktiv-Schule (Freie Grundschule Emleben) (Nr. 76015): eine bestätigte Infektion; mehrere Personen in Quarantäne bis voraussichtlich 12. März 2021

Kindertageseinrichtungen mit bestätigten Infektionen im Landkreis Gotha: „Wachsenburgzwerge“ Haarhausen Amt Wachsenburg (Nr. 140):mehrere bestätigte Infektionen; mehrere Personen in Quarantäne bis voraussichtlich 12. März 2021

Kita „Sonnenblume“, Gotha (Nr. 312): eine bestätigte Infektion; mehrere Personen in Quarantäne bis voraussichtlich 3. März 2021Christl. Haus d. Familie „Pusteblume“ Gotha (Nr. 388): mehrere bestätigte Infektionen; mehrere Personen in Quarantäne bis voraussichtlich 4. März 2021

Evang. Kita „Kirchbergknirpse“ Friedrichroda (Nr. 408): eine bestätigte Infektion; eine Person in Quarantäne bis voraussichtlich 4. März 2021Kita „Villa Pusteblume“ Georgenthal (Nr. 424): mehrere bestätigte Infektionen, mehrere Personen in Quarantäne bis voraussichtlich 12. März 2021

Kita „Kleine Wölfe“ Ohrdruf (Nr. 524): eine bestätigte Infektion; eine Person in Quarantäne bis auf Weiteres