Neue Lockerungsverordnung für Thüringen

Sozialministerin Heike Werner hat am Dienstag in der RMK darüber informiert, was ab Samstag, 13.06., in Thüringen wieder möglich ist.

Die Kontaktbeschränkungen fallen weg und gelten nur noch als Empfehlung. Polizei und Ordnungsämter werden nicht mehr kontrollieren, ob kleine Gruppen aus zwei oder mehreren Haushalten bestehen. Die Empfehlung lautet, sich nur mit Personen aus zwei Haushalten oder maximal 10 weiteren Personen zu treffen.

Das ist wieder erlaubt:

  • Private Feiern wie Familienfeste, Geburtstage oder Hochzeiten: Wenn mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen oder mehr als 75 Personen unter freiem Himmel zusammen feiern, muss die Veranstaltung 2 Tage vorher beim zuständigen Landkreis oder der kreisfreien Stadt angemeldet werden
  • Konzerthäuser, Orchester- und Theateraufführungen und Kinos in geschlossenen Räumen können unter Auflagen wieder öffnen, wenn alle Besucher Sitzplätze haben
  • Mehrgenerationenhäuser sowie offene Senioreneichrichtungen, insbesondere Seniorenclubs und- büros dürfen wieder öffnen
  • Reisebusveranstaltungen dürfen wieder stattfinden
  • Tagespflegeeinrichtungen dürfen nach Vorlage eines Infektionsschutzkonzeptes wieder öffnen
  • Messen, Spezialmärkte, Ausstellungen, Schwimm-, Freizeit- und Erlebnisbäder, Saunen und Thermen in geschlossenen Räumen dürfen nach schriftlicher Genehmigung wieder öffnen

Das ändert sich nicht::

  • Patienten in Krankenhäusern und Pflegeheimen können weiterhin nur eingeschränkt besucht werden und nur mit voriger Registrierung, ein Patient darf dabei einen Besuch am Tag und für höchstens 2 Stunden bekommen
  • Clubs, Diskotheken, Bordelle und Swingerclubs bleiben dicht
  • Volks- und Dorffeste dürfen weiterhin nicht stattfinden, in Einzelfällen kann eine Genehmigung beantragt werden

Wo es möglich und zumutbar ist, ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Der Mund- und Nasenschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften bleibt Pflicht.

Schulen und Kitas:

Ab Montag, 15.06., gilt, dass Kindergärten, Grundschulen und der Primarbereich in den Gemeinschafts- und Gesamtschulen in einem eingeschränkten Regelbetrieb laufen sollen. In Kindergärten und Grundschulen soll es feste Gruppen und Bezugspersonen geben. Auch der Kontakt zwischen den Gruppen soll möglichst vermieden werden. Damit endet die Notbetreuung in Thüringen.

Ab dem 31.08. soll der Normalbetrieb wieder aufgenommen werden.

Noch mehr Infos gibt’s hier.